Alle Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t Die Fahrerlaubnisklassen M, L und S sind mit eingeschlossen, es dürfen alle Anhänger bis 750 kg zGM mitgeführt werden
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre wenn „Begleitetes Fahren mit 17“)
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Theorie: 14 Stunden
Praxis: Grundausbildung + Sonderfahrten